Für welchen Einsatzzweck möchten Sie unsere Materialien verwenden?
Bitte beachten Sie, dass unsere Materialien für folgende Anwendung nicht geeignet sind:
*Besondere Regelungen für technische Bauwerke im Tiefbau gemäß den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Weitere Informationen und Anwendungshinweise sind dem Merkblatt zur Verwendung von Eisenhüttenschlacken im Straßenbau der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zu entnehmen.
Können Sie abschätzen wieviel Material Sie für die Baumaßnahme benötigen?
Mindesteinbaumengen für technische Bauwerke im Tiefbau:
Für die Verwendung im Erdbau gelten die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Die Mindesteinbaumenge für Produkte aus Elektroofenschlacke beträgt 250 m³ pro Baustelle. Ausgenommen von den Mindesteinbaumengen sind gemäß § 20 der EBV folgende Verwendungen:
Für die Verwendung von BEOSALT und BEOSIL am jeweiligen Einbauort sind folgende Grundvoraussetzungen vorab zu prüfen:
Bitte beachten Sie, dass unsere Materialien für folgende Anwendung nicht geeignet sind:
*Besondere Regelungen für technische Bauwerke im Tiefbau gemäß den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Weitere Informationen und Anwendungshinweise sind dem Merkblatt zur Verwendung von Eisenhüttenschlacken im Straßenbau der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zu entnehmen.
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